Aktuelle Kurzinformationen
Schmid-Petersen, Frauke, Widerrufsrecht bei Einkäufen auf Messen?, IPRB 2018, 241
Schmid-Petersen, Frauke, Keine Originalbilder auf Amazon bei selektivem Vertriebssystem, IPRB 2018, 241
Schmid-Petersen, Frauke, Gleichstellung des Verleihs von E‐Books mit physischen Büchern?, IPRB 2018, 241-242
Schmid-Petersen, Frauke, Lutschen statt Kauen? EuGH entscheidet über Vertriebsverbot für Tabakerzeugnis, IPRB 2018, 242
Herrmann, Volker, EuGH: Wann liegt eine Geschäftspraxis vor?, IPRB 2018, 242-243
Herrmann, Volker, Europaparlament gegen Upload-Filter, IPRB 2018, 243
Herrmann, Volker, LG Frankfurt/M.: DSGVO-Einwilligung muss Unternehmer nachweisen, IPRB 2018, 243-244
Herrmann, Volker, LG Köln: Fiktive Lizenzgebühr bei werblicher Vereinnahmung eines Prominenten, IPRB 2018, 244
Rechtsprechung
EuGH v. 5.7.2018 - Rs. C-217/17 P / Czernik, Ilja, EuGH: Voraussetzungen der Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters, IPRB 2018, 245-246
BGH v. 26.7.2018 - I ZR 64/17 / Czernik, Ilja, BGH zur Störerhaftung beim Filesharing, IPRB 2018, 246-247
BGH v. 21.3.2018 - X ZR 109/15 / Fock, Soenke, Gegenvorstellung, IPRB 2018, 248
OLG München v. 27.8.2017 - 18 W 1294/18 / Levenson, Lennart-Christian, Facebook darf den Kommentar einer Nutzerin nicht löschen und diese nicht sperren, IPRB 2018, 248-250
OLG Frankfurt v. 1.8.2018 - 6 W 53/18 / Newerla, Danjel-Philippe, Informationspflichten des Unterlassungsschuldners bei Werbeaussage-Verbot, IPRB 2018, 250
OLG Stuttgart v. 5.7.2018 - 2 U 167/17L / Röhl, Christian M., Firmenschilder auf Grabmalen sind verboten, IPRB 2018, 250-251
LG Frankfurt a.M. v. 17.8.2018 - 3-10 O 22/18 / Röhl, Christian M., Werbung für Arzneimittel auf Basis von reinen Laboruntersuchungen ist regelmäßig nicht
zulässig, IPRB 2018, 251-252
Beiträge für die Beratungspraxis
Gewerbliche Schutzrechte
Härting, Niko / Dag, Seda, Ist ein DSGVO-Verstoß eigentlich wettbewerbswidrig?, IPRB 2018, 253-255
Die vielfach prognostizierte “Abmahnwelle“ wegen DSGVO-Verstößen ist bislang ausgeblieben.
Dennoch gibt es an der Schnittstelle zwischen dem Datenschutzrecht und dem Wettbewerbsrecht
viel Rechtsunsicherheit. Diese Rechtsunsicherheit ist nicht neu. Auch nach altem Recht
war streitig, ob und unter welchen Voraussetzungen Datenschutzverstöße wettbewerbswidrig
sind. Zu einer höchstrichterlichen Klärung kam es bislang nicht. Der Beitrag gibt
einen Überblick über die Rechtsprechung zum alten Recht und über den Streitstand zur
DSGVO. Er schließt an die Beiträge von Härting/Strubel, IPRB 2011, 231, und Härting/Thiess,
IPRB 2014, 275, an.
Hoene, Verena, Ärger um Winnetou, IPRB 2018, 255-258
Urheberrechte entstehen mit der Werkschöpfung. Für die Dauer des Urheberrechtschutzes,
also bis zum Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers bestimmen dieser bzw.
seine Rechtsnachfolger über das Werk. Dies schließt Entscheidungen über vermögensrechtliche
Verwertungsbefugnisse ebenso ein, wie ein Vorgehen aus Urheberpersönlichkeitsrechten.
70 Jahre nach dem Versterben des Urhebers ist damit jedoch Schluss; anders als bspw.
eine Marke kann man das Urheberrecht nicht durch wiederkehrende Zahlungen verlängern
oder durch fortlaufende Nutzung wie ein Unternehmenskennzeichen aufrechterhalten.
Das Werk wird “gemeinfrei“ und steht damit grundsätzlich jedem für eigene Verwendung
zur Verfügung.
Lissner, Britta, Der Vernichtungsanspruch im Markenrecht, IPRB 2018, 258-261
Der markenrechtliche Vernichtungsanspruch stellt ein wichtiges Instrument im Kampf
gegen Produktpiraterie dar, indem er sicherstellt, dass verletzende Gegenstände und
die in diesem Zusammenhang genutzten Materialien und Geräte dauerhaft aus dem Verkehr
gezogen werden. Die besonders einschneidende Rechtsfolge wird zwar unter einen Verhältnismäßigkeitsvorbehalt
gestellt, die Vernichtung soll jedoch die Regel und nicht lediglich die Ausnahme sein.
Da der Wortlaut nicht zwischen Fällen der sog. Produktpiraterie und sonstigen Kennzeichenrechtsverletzungen
differenziert, weist die Norm damit grundsätzlich einen sehr weiten Anwendungsbereich
auf.
Kramarz, Christian, Hotelsterne – Rechtsfragen der Werbung für Hotelbetriebe, IPRB 2018, 261-264
Bei Hotels und Übernachtungsbetrieben sind die Sterne schon lange in der Werbung präsent.
Die Hotelsterne sollen Übernachtungsgästen eine Orientierung bieten, welchen Standard
die Gäste erwarten dürfen. Ob ein Hotel über 2, 3, 4 oder gar 5 Sterne verfügt, entscheidet
darüber, wie teuer die Übernachtung in einem Hotel ist und was der Gast erwarten darf.
Wie in vielen anderen Branchen gibt es auch für das Hotelfach verschiedene Anbieter,
die die Sterneklassifizierung nutzen. So stufen verschiedene Buchungsportale die Hotels
selbst in Sternekategorien ein und nutzen dabei eigene Kriterien oder die Bewertungen
der Nutzer. Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen
die Werbung mit Sternen für Hotel- und Übernachtungsbetriebe zulässig ist.