Aktuelle Kurzinformationen
Schmid-Petersen, Frauke, EuGH entscheidet über Verwendung von frei zugänglichen Bildern im Internet, IPRB 2018, 193
Schmid-Petersen, Frauke, BGH entscheidet über Haftung bei ungesicherten WLAN-Anschlüssen, IPRB 2018, 193
Schmid-Petersen, Frauke, KG BerlinVG Bild-Kunst darf Lizenzierung nicht von Schutz gegen Framing abhängig machen, IPRB 2018, 194
Herrmann, Volker, OLG Frankfurt zur Kerngleichheit, IPRB 2018, 194
Herrmann, Volker, Anwendbarkeit deutschen Rechts bei englischsprachigen Inhalten, IPRB 2018, 194
Herrmann, Volker, OLG Köln: Deutscher Wetterdienst gegen Wetteronline GmbH, IPRB 2018, 195
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf v. 14.7.2017 - 6 U 199/16 / Fock, Soenke, Vorliegen einer Patentstreitsache und Zulässigkeit eines Verweisungsantrages noch
in der Berufungsinstanz, IPRB 2018, 195-196
OLG Brandenburg v. 28.11.2016 - 1 U 6/16 / Pustovalov, Evgeny, “Fliegender Gerichtsstand“ beim Fehlen eines lokalen bzw. regionalen Bezugs einer
persönlichkeitsrechtsverletzenden Veröffentlichung im Internet, IPRB 2018, 196-197
LG Köln v. 21.2.2018 - 28 O 229/17 / Strieder, Christoph, Unterlassungsanspruch bei falschen Tatsachenangaben in wissenschaftlichem Artikel, IPRB 2018, 198-199
BPatG v. 26.4.2017 - 25 W (pat) 502/15 / Newerla, Danjel-Philippe, Die Wortfolge “Kreissparkasse Augsburg – Verantwortung für Menschen“ besitzt Unterscheidungskraft
i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, IPRB 2018, 200
OLG Frankfurt v. 3.5.2018 - 19 U 188/15 / Czernik, Ilja, Kunsthandel: Herkunftszuordnung in Katalogbeschreibung widerspricht mündlichen Angaben, IPRB 2018, 200-202
Beiträge für die Beratungspraxis
Gewerbliche Schutzrechte
McGuire, Mary-Rose, Geheimnisschutz: In vier Schritten zur angemessenen Maßnahme, IPRB 2018, 202-206
Bereits im Juni 2016 hat die EU die RL (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
vor rechtswidrigem Erwerb, Nutzung und Offenbarung erlassen, die sich zum Ziel gesetzt
hat, den Geheimnisschutz zu stärken und effizienter zu gestalten. Sie schützt sowohl
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nach der Terminologie der RL als ‚technisches
Know-how‘ bzw.,kaufmännische Geschäftsinformationen‘ bezeichnet und unter dem Oberbegriff
Geschäftsgeheimnis zusammengefasst werden. Wie die Beispiele in Erwägungsgrund 14
(im Folgenden: EG 14) klarstellen, ist damit aber keine inhaltliche Änderung im Vergleich
zur bisherigen Rechtslage in Deutschland verbunden. Davon abgesehen ist jedoch mit
einer erheblichen Änderung der nationalen Rechtslage zu rechnen. Dieser Beitrag beschäftigt
sich im Folgenden mit den wesentlichen Unterschieden zwischen geltendem und künftigem
Recht sowie den aus der Sicht eines Unternehmens erforderlichen Vorbereitungen auf
die neue Rechtslage. Zentrale Aufgabe ist hier, angemessene Schutzmaßnahmen zu etablieren.
Helwig, Hans-Martin, Die Anwendung des Art. 123 (2) EPÜ bei Zwischenverallgemeinerungen, IPRB 2018, 206-208
Derzeit scheint die Prüfungspraxis des Europäischen Patentamtes (im Folgenden: EPA)
zunehmend strenge Anforderungen an die Offenbarung von Merkmalen zu stellen. Die Folge
ist, dass es in der gefühlten Praxis vor allem im Anmeldeverfahren zunehmend zu Beanstandungen
nach Art. 123 (2) EPÜ kommt. Eine hierbei häufig vorkommende Fallkonstellation ist
die der sog. “Zwischenverallgemeinerung“, deren Beanstandung oft zu empfindlichen
Schutzbereichsbeschränkungen führt. Doch muss diese immer hingenommen werden?
Urheberrecht
Hillebrandt, Marleen, Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Der europäische Reformversuch, IPRB 2018, 208-212
Die Anpassung des Urheberrechts an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters ist
bereits seit Jahren ein dringendes Reformanliegen. Am 14.9.2016 hat die EU-Kommission
im Rahmen ihrer Digital Single Market Strategy einen Richtlinienvorschlag (EU COM
(2016) 593, im Folgenden: Richtlinienvorschlag) zur Anhebung des Harmonisierungsniveaus
im Urheberrecht veröffentlicht. Insbesondere die Einführung von Monitoring-Pflichten
für bestimmte Plattform-Betreiber stößt dabei auf Gegenwind. Während sich die Dienstanbieter
weiterhin auf die Privilegien der E-Commerce-Richtlinie (RL 2000/31/EG) berufen, fürchten
Nutzer um ihre Informations- und Meinungsfreiheit. Aber auch die Begrenzung der Schrankenbestimmung
für Text- und Data-Mining (im Folgenden: TDM) auf nicht kommerzielle Forschungseinrichtungen
steht mit Blick auf den internationalen Vergleich in der Kritik. Im Folgenden soll
der aktuelle Stand insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um
die TDM-Schrankenbestimmung und Monitoring-Pflichten skizziert werden.
Steinhöfel, Joachim Nikolaus, Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Praxis – Erste Erfahrungen und mögliche Gegenmaßnahmen, IPRB 2018, 212-215
“Natürlich hat jeder das Recht, anders zu denken als die Mehrheit und begründete Kritik
zu üben. Aber wenn er die Hand gegen uns erhebt, dann muss er auch mit der entsprechenden
Antwort rechnen.“ Erich Mielke, Vortrag vor Funktionären der Freien Deutschen Jugend,
am 96.1977 an der Jugendhochschule “Wilhelm Pieck“, BStU, MfS, SdM 1298, Bl. 373.