Aktuelle Kurzinformationen
Schmid-Petersen, Frauke, LG Berlin untersagt Facebook-Voreinstellungen, IPRB 2018, 97
Schmid-Petersen, Frauke, BVerfG: Kein Gegendarstellungsanspruch bei offen formulierten Fragen, IPRB 2018, 97
Schmid-Petersen, Frauke, Vertrieb von Luxuskosmetika bei Real untersagt, IPRB 2018, 98
Herrmann, Volker, BGH lehnt Revision in Sachen Kachelmann ab, IPRB 2018, 98
Herrmann, Volker, Google haftet nur subsidiär, IPRB 2018, 98
Herrmann, Volker, Irreführendes Gütesiegel ohne objektive Prüfung, IPRB 2018, 98-99
Rechtsprechung
BVerfG v. 7.2.2018 - 1 BvR 442/15 / Irle, Ben M., Die Gegendarstellungsfähigkeit von Fragen (Aufmacherfragen), IPRB 2018, 99-101
Schlussanträge des Generalanwalts Michal Bobek v. 13.7.2017 - Rs. C-194/16 / Störmer, Donata, Zuständigkeit nationaler Gerichte für Klagen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte
juristischer Personen im Internet, IPRB 2018, 101-102
EuGH v. 19.10.2017 - Rs. C-231/16 / Brandi-Dohrn, Anselm, Klagen aus paralleler deutscher und Unionsmarke: Steht Rechtshängigkeit entgegen?, IPRB 2018, 102-103
OLG Celle v. 21.8.2017 - 13 W 45/17 / Schuhmacher, Elmar, Titulierte Unterlassungsverpflichtung erschöpft sich nicht in bloßem Nichtstun, IPRB 2018, 103-104
Beiträge für die Beratungspraxis
Gewerbliche Schutzrechte
Sadrak, Katarzyna, Huawei-Lizenzverhandlungsrahmen in der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in der Sache
Sisvel v. Haier, IPRB 2018, 105-109
Abstract Hidden: Die Huawei-Entscheidung des EuGH macht die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
durch den Inhaber eines standardessentiellen Patents abhängig von der Befolgung des
etablierten Verhandlungsrahmens von dem SEP-Inhaber und dem SEP-Benutzer (EuGH, Urt.
v. 16.7.2015 – Rs. C-170/13 – Huawei Technologies./.ZTE). Der EuGH lässt aber viele
Fragen unbeantwortet. Es ist ungewiss, was SEP-Inhaber und SEP-Benutzer konkret machen
müssen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen, ob den gesetzten Verpflichtungen in aufeinanderfolgender
Reihenfolge oder nach Belieben nachgekommen werden kann, oder welche Folgen Verhandlungsmängel
haben. Vor diesem Hintergrund sind die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 13.1.2016,
17.11.2016 und 30.3.2017 von großem Interesse. Bemerkenswerterweise legt das OLG Düsseldorf
den Huawei-Verhandlungsrahmen so aus, dass die einzelnen Verpflichtungen konsekutiv
zu erfüllen sind und es möglich ist, Versäumnisse im Lizenzverhandlungsverfahren nachzuholen.
Was die Frage der Reihenfolge angeht, ist dem OLG Düsseldorf zuzustimmen. Die Ansicht
des OLG Düsseldorf zur Nachholung erscheint allerdings zu liberal.
Urheberrecht
Höcker, Ralf / Wilkat, Anja, Medienrechtliche Begleitung von Strafverfahren: “Schuldig im Sinne der öffentlichen
Meinung“ – Was tun gegen öffentliche Vorverurteilung?, IPRB 2018, 109-112
In der heutigen Informationsgesellschaft wird der Stab über Menschen häufig schon
gebrochen, lange bevor Vorwürfe in objektiven Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen
geklärt werden konnten. Der Beitrag untersucht, welche Schutzinstrumente gegen öffentliche
Vorverurteilungen aktuell bestehen und wie diese im Sinne des Betroffenen möglichst
effektiv nutzbar gemacht werden können. Im dritten Teil der Beitragsreihe (Höcker/Wilkat,
IPRB 2018, 88) wurden die Vorkehrungen gegen das Entstehen öffentlicher Vorverurteilungen
dargestellt. Im vierten Teil der Beitragsreihe schließen sich nun die Vorkehrungen
gegen das Übergreifen öffentlicher Vorverurteilungen auf Entscheidungsträger und die
denkbaren Konsequenzen aus dem Einfluss öffentlicher Vorverurteilungen auf Entscheidungsträger
an.
Flisek, Christan / Thiess, Lars, Auswirkungen der DSGVO auf das deutsche Medien-/Presserecht, IPRB 2018, 112-117
Ab dem 25.5.2018 findet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen
Mitgliedsstaaten Anwendung. Ziel des europäischen Verordnungsgebers war die Harmonisierung
des Datenschutzrechtes in Europa. Obwohl den Mitgliedstaaten eine zweijährige Übergangsfrist
eingeräumt wurde, ist es dem Bundesgesetzgeber und den Landesgesetzgebern bisher immer
noch nicht gelungen, das nationale Recht in vielen Punkten an die Anforderungen der
Grundverordnung anzupassen. Ein Beispiel dafür ist das Medien- und Presserecht. Es
verfolgt als fundamentaler Bestandteil der Meinungs(äußerungs)- und Informationsfreiheit
im Verhältnis zum Datenschutz geradezu ein diametrales Interesse. Während im Datenschutzrecht
eine Verarbeitung grundsätzlich verboten ist, wenn nicht ausnahmsweise ein gesetzlicher
oder rechtsgeschäftlicher Erlaubnistatbestand vorliegt, kann die Meinungs- und Pressefreiheit
nur in besonderen Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Dies sorgte schon in der Vergangenheit
für zahlreiche Konflikte, die mit Sicherheit nicht abnehmen werden, da die bisher
angepassten nationalen Vorschriften eine klare Linie vermissen lassen.
Grosskopf, Lambert, Übernachtungskosten sind kein “Eintrittsgeld“, IPRB 2018, 117-120
Der EuGH hat in einem Rechtsstreit zwischen der österreichischen Verwertungsgesellschaft
Rundfunk (im Folgenden: VGR) und einem Hotel im Skiort Großarl entschieden, dass für
die Berechnung einer Vergütung für die öffentliche Wiedergabe von Fernseh- und Rundfunkprogrammen
in Hotelzimmern, Pensionen und Ferienwohnungen keine intrakommunitäre Grundlage besteht.
Die Wirkung diese Entscheidung für Deutschland ist streitig, insbesondere ist die
VG Media der Auffassung, die deutschen Hoteliers/Vermieter müssten weiterhin eine
Abgabe entrichten. Diese Ansicht wird kritisch hinterfragt.